Zwangssterilisierungen im Nationalsozialismus in Mannheim
Im Rahmen des ver.di Mitmachprogramms
Termin: Montag, 30. November 2009, 19 Uhr – Ort: TiG7, Theater in Mannheim, G 7,4
Kosten (Bezahlung an der Abendkasse): 5 Euro (Mitglieder einer DGB-Gewerkschaft), 8 Euro (Gäste)
Das vor 75 Jahren von der Hitler-Regierung erlassene „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ war das erste NS-Rassegeseetz. Nach seinen Vorschriften wurden in Deutschland etwas 350.000 Menschen zwangssterilisiert. Mit juristisch und medizinisch getarnten Maßnahmen drangsalierte der NS-Staat alle Menschen, die er als „rassisch minderwertig“ einstufte. Er ließ sie unfruchtabar machen, in Arbeits- und Konzentrationslager wegsperren, er wies sie aus und deportierte sie. Nach sieben Jahren hieß die sogenannte „Endlösung“ Euthanasie und Massenmord. Die offizielle Begründung für die Zwangssterilisation reichten von Schwerhörigkeit, Epilepsie über Schizophrenie, Alkoholismus bis hin zu „asozial“ und „moralischer Schwachsinn“.
Zu dem Thema hat der Arbeitskreis Justiz und Geschichte des Nationalsozialismus mit der Regisseurin Eva Martin-Schneider eine szenische Lesung erarbeitet. Die Lesung stützt sich auf Akten des Mannheimer Erbgesundheitsgerichts, die Verwaltungsakten der Krankenhäuser sowie auf die Spruchkammerverfahren der beteiligten Schreibtischtäter aus der Nachkriegszeit. Im Zentrum der Lesung stehen drei Schicksale, zwei Frauen – eine davon noch sehr jung, und ein Mann.
Bis heute ist das „Gesetzt zur Verhütung erbkranken Nachwucheses“ nicht annuliert, es wurde 1974 lediglich außer Kraft gesetzt.